Bitte beachten Sie:
Sie können hier nur für regelmäßig verschriebene Medikamente ein Folgerezept bestellen, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal schon bei uns eingelesen worden ist.
Bei Vertretungspatienten und Erstverschreibungen ist eine Bestellung über das Rezeptformular nicht möglich.
Bestellungen können erst am übernächsten Werktag abgeholt bzw. als eRezept eingelöst werden.